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Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Gast! Auch wenn wir in die Vergangenheit reisen: Unsere Rechtsgrundlage ist die von heute. 160 Jahre organisierter Reisen sind halt nicht spurlos an uns vorübergegangen … Das Ergebnis ist von einiger Länge. Hierfür und für die teilweise streng formale Sprache möchten wir uns entschuldigen, wir folgen hier allein den Anforderungen des Gesetzgebers – nicht zuletzt zu Ihrer Sicherheit. Nehmen Sie sich also bitte Zeit, die Allgemeinen Reisebedingungen zu lesen. Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.
1. Abschluss des Reisevertrages: Nach Erhalt Ihrer Anmeldung werden wir Ihre Buchung unverzüglich bearbeiten. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Wir informieren Sie mit der schriftlichen Reisebestätigung über den Vertragsabschluss. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. An dieses sind wir 10 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist können Sie das Angebot annehmen, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.
2. Zahlung: Ihre Zahlungen sind abgesichert, weil Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung bzw. bei Abweichung der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung innerhalb von 10 Tagen die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 25% des Gesamtpreises der Reise. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, und Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt werden. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist ihre Gutschrift bei JADIS-ZEITREISEN. Bei Anmeldung ab 4 Wochen vor Reisebeginn bitten wir um sofortige Bezahlung. Nach vollständiger Bezahlung gehen Ihnen ggf. notwendige weitere Reiseunterlagen wie Tickets etc. zu.
3. Leistungen / Preise: Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem jeweils maßgeblichen Prospekt sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, die auf den Prospekt Bezug nimmt, einschließlich der in der Reisebestätigung verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Sonderwünsche, die nicht schriftlich durch JADIS-ZEITREISEN bestätigt wurden, sind für uns nicht bindend. Wir behalten uns ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Sämtliche Kostüme sind unverzüglich bei Reiseende der Reiseveranstalterin auszuhändigen.
4. Leistungs- und Preisänderung: Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht wesentlich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Selbstverständlich werden wir Sie über derartige Änderungen und Abweichungen im Rahmen des uns Möglichen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.

Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich.

Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch dann unverzüglich mit.

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen: Die Zeitreisen so zu organisieren, dass alles ineinander greift, ist äußerst zeit- und arbeitsintensiv. Hinzu kommt, dass die Gruppen ziemlich klein und exklusiv sind. Der Rücktritt eines Zeitreise-Paares kann daher die Durchführung der Reise gefährden. Bitte bedenken Sie das, bevor Sie sich entscheiden, eine gebuchte Reise eventuell zu stornieren. Sollte es doch notwendig werden, bitten wir, zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JADIS-ZEITREISEN. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, müssen wir angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen und Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Rücktrittskosten betragen bei Rücktritt
    • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: Höhe der Anzahlung;
    • bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 70 %;
    • bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 80 %;
    • bis zum 1. Tag vor Reiseantritt: 95 %;
    • bei Nichtantritt: 98 %.

Abweichend von den genannten pauschalierten Stornogebühren behalten wir uns im Einzelfall vor, unseren durch die Stornierung entstandenen Schaden konkret zu berechnen (z. B. bei Reisen, die in Ihrem Auftrag speziell konzipiert wurden). Bitte beachten Sie dazu die Angaben im jeweiligen Reiseprospekt. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets und Tickets für Veranstaltungen, die vermittelt wurden, zurückzugeben, da ansonsten in jedem Falle der volle Preis berechnet werden muss. Es steht Ihnen stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden in der berechneten Höhe nicht entstanden ist.

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft (aufgrund der Besonderheiten der Zeitreise können wir Ihnen leider nur die Änderung von Einzelzimmerbuchung in Doppelzimmerbuchung anbieten) vorgenommen werden, so berechnen wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro je Reisenden zzgl. eventuell anfallender Gebühren der Leistungsträger. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Insoweit verweisen wir auf die o. g. Rücktrittspauschalen.

Sollten Sie die Reise nicht antreten können, haben Sie die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen. Wir behalten uns vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die entstandenen Mehrkosten berechnen wir vor erfolgter Kostümbeschaffung und in dem Fall, dass nach erfolgter Kostümbeschaffung keine Änderung der Bekleidung vonnöten ist, eine Gebühr von 50 Euro. Muss jedoch ein neues Kostüm besorgt werden, werden wir auch dies gerne tun. Doch bitte beachten Sie, dass die entstehenden Kosten hoch sind und in voller Höhe weiterberechnet werden. Diese betragen mindestens 250 Euro, höchstens 630 Euro. Die Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Sollten Sie die gebuchten und von uns bestätigten Reiseleistungen nicht gänzlich oder nur mit Verzug in Anspruch nehmen können (z. B. aufgrund eines unvorhergesehenen Termines), können wir Ihnen die Kosten für diese aus organisatorischen Gründen leider nicht erstatten.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter: Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so können wir erklären, dass die Reise mangels Teilnehmer nicht durchgeführt wird. Wir werden Sie darüber unverzüglich, spätestens bis 4 Wochen vor Reisebeginn, unterrichten. Ihren eingezahlten Reisepreis bzw. Ihre Anzahlung erhalten Sie dann selbstverständlich unverzüglich zurück.

Die Reise findet doch statt, wenn sich die verbliebenen/bereits angemeldeten Reisenden bereit erklären, den Fehlbetrag bis zur Erreichung der Mindestteilnehmerzahl anteilig zu übernehmen.

Erhalten wir trotz Erfüllung unserer Informationspflicht vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. In einem solchen Fall steht uns ein konkret berechneter Schadensersatzanspruch zu.

Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Reise unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Dabei behält JADIS-ZEITREISEN den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Haftung des Reiseveranstalters: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen – sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben –, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. JADIS-ZEITREISEN haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt. Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Hotel- und anderen Prospekten der Leistungsträger. Leider machen wir das Wetter nicht. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es passieren kann, dass witterungsbedingt ursprünglich vorgesehene Programmpunkte beeinträchtigt ausfallen könnten. Uns durch einen evtl. Ausfall erstattete Kosten werden durch die Zahl der Gäste geteilt und Ihnen erstattet. Bitte überprüfen Sie, ob Ihre gesundheitliche Konstitution die Teilnahme an besonderen Ausflügen (Kutschfahrt, Bootsfahrt, Ausflüge, Besichtigungen etc.) zulässt (z. B. Schwimmfähigkeit, Seekrankheit, Knieprobleme, Vorliegen von Allergien). Wir recherchieren alles sorgfältig, doch können wir nicht zusichern, dass alle Ihre persönlichen Vorstellungen hinsichtlich einer bestimmten historischen Epoche erfüllt werden.

Unsere Haftung aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Reisenden insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

Unsere Haftung ist bezüglich sämtlicher in Betracht kommender vertraglicher oder deliktischer Ansprüche ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, haften wir nach den deutschen Gesetzen in Verbindung mit dem Warschauer Abkommen (Den Haag, Guadalajara). Dieses Abkommen beschränkt die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Durch die Bedingungen internationaler Übereinkommen werden unsere Rechte und Pflichten nach den deutschen Gesetzen und diesen Bedingungen nicht eingeschränkt. Bei Beförderungen mit der Deutschen Bahn AG gelten deren Beförderungsbedingungen.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Wir informieren Sie über Ihre Pflicht, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche uns gegenüber sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum möglichst schriftlich bei uns geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa das gebuchte Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Der Reisende und JADIS-ZEITREISEN vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr, die an dem Tag beginnt, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Die Abtretung von Ansprüchen gegen JADIS-ZEITREISEN ist ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt: Sofern die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (Naturkatastrophe, innere Unruhe u. ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften: JADIS-ZEITREISEN steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
11. Reiserücktrittskosten-, Kranken- und Haftpflichtversicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bitte überprüfen Sie auch Ihr persönliches Bedürfnis in Hinblick auf andere Versicherungen sowie eventuell bestehende (Auslands-)Krankenversicherungen, Unfallversicherungen, Reisegepäckversicherungen auf den vorhandenen Deckungsschutz. Entsprechende Formulare liegen der Buchungsbestätigung bei, Sie können sich aber auch an ein Reisebüro wenden.
12. Allgemeine Bestimmungen: Einzelheiten des Prospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Stand: November 2002

JADIS-ZEITREISEN, Kristina Meißner, Teilfeld 10, 20459 Hamburg
Tel: 040-36 801 832, Fax: 040-36 801 834

E-Mail: info@jadis.de, Internet: www.jadis.de

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